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Fallstricke im Hinblick auf die Gewerbesteuer bei unterjähriger Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
Die unterjährige Veräußerung von Mitunternehmeranteilen führt in der Regel, insbesondere im Hinblick auf die Gewerbesteuer zu steuerlichen Belastungen zwischen den (alten und neuen) Mitunternehmern der Mitunternehmerschaft, die grundsätzlich so nicht gewollt sein können. In der Praxis/Rechtsprechung haben sich aber Lösungsmöglichkeiten entwickelt, die diese ungewollte Belastung verursachungsgerecht verteilt. Diese Möglichkeiten sollen in diesem Artikel entsprechend aufgezeigt werden.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 30. Juli 2021