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EuGH verkehrt: Umsatzsteuerschuld bei ausländischem Vermieter
Der EuGH legt mit Urteil vom 03.06.2021 den Grundstein für die Anwendung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens (umgekehrte Steuerschuldnerschaft) bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung einer inländischen Immobilie durch einen im Ausland ansässigen Vermieter (B2B). Nach deutscher Rechtspraxis ist auch in diesen Fällen der Vermieter Schuldner der Umsatzsteuer.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 24. September 2021