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Erweiterte Verpflichtungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften zur elektronischen Kommunikation

Ab dem 1. April 2023 gelten für alle Kapitalverwaltungsgesellschaften erweiterte Pflichten zur elektronischen Kommunikation mit der BaFin. Das Gesetz führt etliche anzeigepflichtige Fälle auf, für die ab April die elektronischen Einreichungswege genutzt werden müssen.

in: Private Equity Magazin, 17. Februar 2023
Autoren: Dr. Tobias Lochen, Johanna Ritter, Dr. Matondo Cobe, Antonia Nabavi
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