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Erweiterte Verpflichtungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften zur elektronischen Kommunikation
Ab dem 1. April 2023 gelten für alle Kapitalverwaltungsgesellschaften erweiterte Pflichten zur elektronischen Kommunikation mit der BaFin. Das Gesetz führt etliche anzeigepflichtige Fälle auf, für die ab April die elektronischen Einreichungswege genutzt werden müssen.
in: Private Equity Magazin, 17. Februar 2023