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Erbschaftsteuer: Vollverschonung, Regelverschonung und die sog. Optionsfalle

Der BFH bestätigt die Optionsfalle im Grundsatz, nimmt ihr aber gleichzeitig an Fallhöhe. Entgegen ausdrücklicher Auffassung der Finanzverwaltung ist bei gleichzeitiger Übertragung mehrerer betrieblicher Einheiten eine separate Antragstellung auf Vollverschonung für einzelne Einheiten zulässig.

in: Handelsblatt Steuerboard online, 17. Januar 2023
Autoren: Dr. Jan-Eckhard Wegener
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