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Einheitliche europäische Regelung für Pre-Marketing und Reverse Solicitation
Für den Vertrieb von alternativen Investmentfonds wird es demnächst eine europaweit einheitliche Regelung für den Bereich des sog. Pre-Marketings geben, also für das Verbreiten von Informationen über den Fonds im Vorfeld einer Vertriebserlaubnis. Die Regelung wird auch Auswirkungen auf die Möglichkeit von Reverse Solicitation haben.
Die beiliegende Mandanteninformation fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.