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Eines vorab: Innenleistungen bei umsatzsteuerlicher Organschaft auch nach EuGH nicht steuerbar

Die bislang als selbstverständlich erachtete deutsche Rechtspraxis, wonach Umsätze zwischen Mitgliedern einer umsatzsteuerlichen Organschaft als nicht steuerbare Innenumsätze zu behandeln sind, stand auf dem Prüfstand. Der EuGH hatte es infolge einer Reihe seitens des BFH initiierten Vorlageverfahren in der Hand, ob die umsatzsteuerliche Organschaft von einem bedeutenden Gestaltungsinstrument zu einer bloßen administrativen Meldevereinfachung degradiert und damit faktisch abgeschafft wird (so treffend Forster/Striegl, MwStR 2024, 465). Erfreulicherweise sorgte der EuGH mit seinem jüngsten Urteil vom 11.07.2024, C-184/23 (S/FA T) für Erleichterung, wonach Innenleistungen innerhalb einer Mehrwertsteuergruppe nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuersystemrichtlinie fallen. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die drei jüngsten Vorabentscheidungsverfahren zu diesem Themenkomplex.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 25. September 2024
Autoren: Andreas Gesell