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Einbringungsgewinn II durch Formwechsel

Die Freude über eine steuerneutrale Umwandlung im Rahmen der §§ 20 oder 21 UmwStG ist oft groß. Allerdings lauert nicht weit entfernt die Gefahr, durch eine entsprechende Handlung einen rückwirkenden Einbringungsgewinn I oder II auszulösen. In seinem Aufsatz beschäftigt sich POELLATH-Berater Tobias Deschenhalm mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil des FG Münster, das über einen nachgelagerten Formwechsel und dessen Folgen entschied.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 02. August 2022
Autoren: Tobias Deschenhalm
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