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Die steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker muss die steuerlichen Pflichten für das von ihm verwaltete Nachlassvermögen erfüllen. Hierzu gehören beispielsweise die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung für die Erben sowie die Sicherstellung der fristgerechten Zahlung der Erbschaftsteuer und der in der Person des Erblassers entstandenen Einkommensteuer. Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihm obliegenden steuerlichen Pflichten, haftet er grundsätzlich dem Fiskus gegenüber persönlich für die nicht gezahlten Steuern.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 05. September 2023
Autoren: Michael Feldner
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