Die spanische Ferienimmobilie als Steuerfalle
Insbesondere in Spanien, aber auch in anderen beliebten Regionen, werden (Ferien-)Immobilien oft nicht direkt, sondern über eine Kapitalgesellschaft gehalten. Für die Nutzung „ihrer“ Immobilie müssen die Gesellschafter allerdings eine angemessene Miete an die Gesellschaft zahlen. Andernfalls stellt die private Nutzung bei Ihnen eine steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung dar. Dies hat der BFH in einer Entscheidung aus dem Oktober 2024 erneut bestätigt, gleichzeitig aber klargestellt, dass die reine Nutzungsmöglichkeit der Immobilie unschädlich ist. Damit aus dem angedachten Steuersparmodell keine Steuerfalle wird, erläutert Dr. Michael Feldner worauf zu achten ist, wenn die (Ferien-)Immobilie über eine Kapitalgesellschaft gehalten werden soll.