Insight
· Insight

Der Carried Interest als steuerlich anzuerkennende Gewinnverteilungsabrede bei vermögensverwaltenden Private Equity-Fonds

Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG München – 12 K 2334/18

Die steuerliche Behandlung des Carried Interest der Initiatoren von Private Equity- und Venture Capital-Fonds ist Gegenstand einiger Kontroversen. Mit Urteil vom 17. November 2020 schloss sich das FG München der Auffassung von POELLATH an und bestätigte, dass der Carried Interest Bestandteil der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Gewinnverteilung und kein verdecktes Entgelt der Investoren an die Initiatoren darstellt. Die gegen das Urteil eingelegte Revision ließ der BFH zu. Mit seinem Aufsatz fasst Raphael Baumgartner die Rechtsprechungsgrundsätze zusammen und ordnet das Urteil ein.

in: DStR - Deutsches Steuerrecht, 32/2021, 1858-1863
Autoren: Raphael Baumgartner
Expertise