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Der Ausschluss des Bewertungsabschlags bei zu Wohnzwecken vermieteten Drittstaatengrundstücken verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Darf Deutschland Wohngrundstücke in Drittstaaten ohne Weiteres vom sog. Bewertungsabschlag ausschließen? Nein – urteilte jüngst der Europäische Gerichtshof unter Verweis auf die Kapitalverkehrsfreiheit. Das Urteil könnte Anlass dazu bieten weitere potenzielle Diskriminierungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen meint POELLATH-Professional Christian Hesse.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 03. Januar 2024
Autoren: Christian Hesse
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