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Das Déjà-vu im Steuerrecht – kommt die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen jetzt doch?
Die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ist zurück in der Debatte. Nachdem das Vorhaben bereits im Entwurf zum Wachstumschancengesetz enthalten war und im Bundesrat gescheitert ist, unternimmt das BMF mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 II einen erneuten Anlauf. Der Erfüllungsaufwand für die Finanzverwaltung wie für Steuerpflichtige und Intermediäre wäre hoch, der erwartbare steuerpolitische Nutzen dürfte dagegen überschaubar sein - und von dem erst jüngst durch die Regierung erneut versprochene Bürokratieabbau ist wenig zu sehen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 22. Juli 2024