Insight
·
Insight
Das BMF-Schreiben vom 21.04.2022 zu steuerneutralen Kapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften – Die Fortsetzung einer unendlichen Geschichte
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem langersehnten BMF-Schreiben vom 21.04.2022 zur steuerlichen Behandlung von sog. Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung genommen und klargestellt, dass auch solche Kapitalrückzahlungen als steuerneutrale Leistung qualifiziert werden können.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 25. April 2022