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Das Bewusstsein der Unentgeltlichkeit als subjektives Tatbestandsmerkmal von § 7 Abs. 8 ErbStG

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Steuertatbestand einer „Werterhöhung von Anteilen“ an Kapitalgesellschaften nach § 7 Abs. 8 ErbStG als Korrektiv des überschießenden Gesetzeswortlauts ein subjektives Merkmal i.S. eines Bewusstseins der (Teil-)Unentgeltlichkeit der Leistung an die Kapitalgesellschaft erfordert. Der deutliche Richterspruch ist vor dem Hintergrund der bislang herrschenden Rechtsunsicherheit bei vielen gesellschaftsrechtlichen Alltagsvorgängen sehr erfreulich. Es bleibt abzuwarten, wie sich der BFH dazu positioniert.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 20. August 2024
in: DER BETRIEB, Heft 37/2024, 2249-2252
Autoren: Dr. Maximilian Haag, Dr. Claudia Bracken
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