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BMF-Schreiben zu Kryptowerten – Anleger müssen handeln
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten aus dem Jahr 2022 überarbeitet und am 6. März 2025 neu gefasst veröffentlicht.
Die materiell-rechtliche Bewertung der meisten Sachverhalte hat sich nicht geändert – dafür erhöht die Finanzverwaltung verfahrens-rechtlich den Druck insbesondere auf Privatanleger erheblich. Einige der erwarteten Themen bleiben weiterhin ausgespart.