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Carried Interest aus US-Fonds – Kein „gewerblicher Gewinn“ i.S.v. Art. 7 DBA-USA

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der Carried Interest aus vermögensverwaltenden US-Fonds keine "gewerblichen Gewinne" i.S. von Art. 7 DBA-USA darstelle. Somit könne der Carried Interest nur in Deutschland besteuert werden, soweit er an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt wird. Das betrifft all jene Carry-Berechtigten, die mit ihrem Carried Interest auch im Ausland besteuert werden und ist insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen Änderung der Besteuerung des Carried Interest im Vereinigten Königreich relevant.

in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 23. Januar 2025
Autoren: Peter F. Peschke, Dr. Peter Bujotzek, Raphael Baumgartner
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