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Bundesbank-Reporting: Sanktionen bei Non-Compliance

Ab dem 30. April 2024 gilt die Verordnung (EU) 2022/1917 der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten im Zusammenhang mit den monatlichen Meldungen an die Bundesbank. Danach soll die Nichteinhaltung der statistischen Berichtspflichten stärker sanktioniert werden.

Autoren: Amos Veith, Dr. Stephan Schade, Dr. Robert Eberius, Michelle Kos-Kogos, Katharina Hammer