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BFH zum Vorsteuerabzug bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft: Der XI. Senat auf Abwegen
Der XI. Senat des BFH versagt pauschal den Vorsteuerabzug für Kapitalverwaltungsgesellschaften für bestimmte für Rechnung verwalteter Immobilien-Sondervermögen beauftragte Eingangsleistungen. Leider greift der XI. Senat in der Begründung rechtlich daneben und unterstellt zudem einen falschen Sachverhalt. Die Praxisfolgen sind gewichtig.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 10. August 2021