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BFH urteilt zur Abzugsfähigkeit von Steuern als Nachlassverbindlichkeiten

Die Abzugsfähigkeit von Steuern als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG beschäftigte den BFH in einer aktuellen Entscheidung (BFH, Urteil vom 10.05.2023 – II R 3/21). Konkret stand im Streitfall die Abzugsfähigkeit der durch die nachträglich (durch die Erben) erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 EStG) entstandenen Einkommensteuer (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) in Rede. Der BFH hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt und die Abzugsfähigkeit aufgrund der „Veranlassung“ der Steuer durch die Erben selbst verneint.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 10. Oktober 2023
Autoren: Katrin Hug
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