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BFH schränkt die Zuordnung der GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen II einer GmbH & Co. KG ein
Der Bundesfinanzhof befasst sich mit der Qualifikation von Anteilen des Kommanditisten an einer Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb als Sonderbetriebsvermögen II. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sei der Veranlassungszusammenhang aus der Sicht des Kommanditisten zu prüfen. Auch bei einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG stellen die Komplementär-Anteile nicht zwingend SBV II dar.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 23. März 2022