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BFH schafft Klarheit zur erbschaftsteuerlichen Begünstigungsfähigkeit von Handelsunternehmen

Der sogenannte 90%-Verwaltungsvermögenstest (kurz: 90%-Test) spielt eine wichtige Rolle bei der Frage, ob unternehmerisches Vermögen erbschaftsteuerlich begünstigt übertragen werden kann. Er bildet eine Art „Einstiegsschwelle“. Nur die Anteile derjenigen Unternehmen, welche diesen Test bestehen – also weniger als 90% Brutto Verwaltungsvermögen aufweisen – können überhaupt an einer Steuerbegünstigung partizipieren. Scheitert der Test, unterliegen die übertragenen Beteiligungen dagegen in voller Höhe der Besteuerung.

in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 15. Januar 2024
sowie: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 18. Januar 2024
Autoren: Dr. Maximilian Haag, Dr. Katharina Hemmen, Dr. Martin Liebernickel, Dr. Christoph Philipp, Dr. Andreas Richter, Dr. Stephan Viskorf, Dr. Katharina Gollan, Dr. Sebastian Löcherbach, Erik Muscheites, Dr. Marcus Niermann, Dr. Marcel Duplois, Dr. Jan-Eckhard Wegener, Dr. Laurenz Martin Lipp
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