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BFH bestätigt erneut: Carried Interest ist Teil einer steuerlich anzuerkennenden Gewinnverteilungsabrede

Die steuerliche Behandlung des Carried Interest ist seit jeher Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen von Private Equity Fonds. Mit Urteil vom 16.04.2024 hat der BFH bestätigt, dass der Carried Interest als Teil der steuerlichen Gewinnverteilung anzuerkennen und nicht in eine verdeckte Tätigkeitsvergütung umzuqualifizieren ist. Welche positiven Folgen Investoren und Initiatoren aus der Entscheidung ziehen können, erläutern Peter Peschke und Raphael Baumgartner in ihrem Beitrag im Steuerboard.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 17. Juli 2024
Autoren: Peter F. Peschke, Raphael Baumgartner
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