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Begünstigungstransfer in der Erbschaftsteuer – BFH gewährt mehr Zeit für die Nachlassteilung

Können Steuerbegünstigungen im Erbschaftsteuerrecht auf Miterben übertragen werden, wenn die Teilung des Nachlasses erst lange Zeit nach dem Erbfall erfolgt? Mit dieser Frage beschäftigte sich der BFH in einer aktuellen Entscheidung (BFH, Urteil vom 15.05.2024, II R 12/21) und verwarf die langjährige Auffassung der Finanzverwaltung zum Begünstigungstransfer. Für Erbengemeinschaften wurde die Situation deutlich entschärft, weil nunmehr keine zeitnahe Auseinandersetzung des Nachlasses mehr erforderlich ist.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 26. November 2024
Autoren: Katrin Hug
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