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BAG entscheidet zu offener Videoüberwachung – Ein Datenschutzverstoß führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot
Die Erfurter Richter stellten [...] klar, dass bei einer offenen Videoüberwachung weder nach der DSGVO noch nach dem Prozessrecht ein Verwertungsverbot besteht, wenn das Video vorsätzliches vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers belegen soll. Dies gelte auch dann, wenn die Videoaufnahmen nicht vollständig im Einklang mit Datenschutzvorgaben stehen. Als Zweites [...] schaffte das BAG endlich Klarheit, dass die Betriebsparteien kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot in Betriebsvereinbarungen regeln können.
in: BB Betriebs-Berater, Heft 42, 16. Oktober 2023, 2420-2424