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BaFin aktualisiert Hinweise zum Geldwäschegesetz

Ab dem 1. Februar 2025 gelten die überarbeiteten Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (die „AuA“), welche die BaFin Ende November veröffentlicht hatte. Kapitalverwaltungsgesellschaften und ihre Geldwäschebeauftragten sollten sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sie ihre internen Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die neuen Vorgaben anpassen müssen.

in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 17. Januar 2025
Autoren: Dr. Stephan Schade, Dr. Tobias Lochen, Katharina Hammer, Dr. Jan Henrik Weischede
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