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Ausländische gemeinnützige Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen von der Kapitalertragsteuer befreit
Das Wachstumschancengesetz enthält eine Vielzahl von großen und kleinen Gesetzesänderungen. Eine dieser geplanten Gesetzesänderungen betrifft ausländische gemeinnützige Organisationen, die zukünftig auf Antrag die auf Kapitalerträge in Deutschland einbehaltende und abgeführte Kapitalertragsteuer erstattet bekommen sollen. Damit soll es zu einer Gleichstellung von ausländischen und inländischen gemeinnützigen Organisationen kommen, die bereits die Möglichkeit der Steuererstattung haben.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 05. Dezember 2023