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Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer
Mit der zunehmenden Internationalisierung der Steuerpflichtigen und deren Vermögen rückt die Vermeidung von Doppelbesteuerungen auch bei unentgeltlichen Übertragungen stärker in den Fokus. Häufig bleibt den Steuerpflichtigen dabei mangels spezieller Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur ein Rückgriff auf nationale Anrechnungsregelungen. Mit rechtskräftigem Urteil hat das FG Düsseldorf jüngst entschieden, dass dabei auch eine Anrechnung der schweizerischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer möglich ist. Mit dieser Entscheidung hat sich POELLATH-Berater Laurenz Lipp in seinem aktuellen Steuerboard-Beitrag beschäftigt.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 31. August 2022