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Verbindliche Auskunft

im Rahmen des 61. BSG

Um im Einzelfall bei der Anwendung von Steuergesetzen Planungssicherheit zu haben, können die Finanzbehörden nach § 89 Abs. 2 AO auf Antrag des Steuerpflichtigen eine verbindliche Auskunft erteilen. Neben § 89 Abs. 2 AO sind bei der Antragstellung auch die Voraussetzungen der Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) zu beachten. Die verbindliche Auskunft selbst ist grundsätzlich gebührenpflichtig, wobei die Gebühr sich im Regelfall nach dem Gegenstandswert richtet und bereits für die Bearbeitung des Antrags erhoben wird.

Seit langem wird beklagt, dass verbindliche Auskünfte nur zögerlich und zum Teil überhaupt nicht erteilt werden, die Steuerpflichtigen aber im Hinblick auf die komplizierten Regelungen des Steuerrechts dringend auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen sind. Daher gibt es Forderungen, den Anspruch auf eine verbindliche Auskunft auszuweiten und zu erleichtern. Auch stellt sich die Frage, ob eine Gebührenpflicht angemessen ist, wenn Steuerpflichtige im Wege der Selbstveranlagung Maßnahmen der Steuerverwaltung wahrnehmen, wie dies z.B. bei der Lohnsteueranrufungsauskunft oder der Kapitalertragsteueranmeldung der Fall ist.

Im Rahmen des 61. Berliner Steuergesprächs wollen wir mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium über die bisherigen Praxiserfahrungen, die Chancen und Risiken einer verbindlichen Auskunft sowie die bisher ungelösten Streitfragen diskutieren.

7. November 2016, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Podiumsgäste:
Prof. Dr. Stephan Eilers (Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln)
Prof. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum)
Dr. Steffen Neumann (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf)
Dr. Bernd Niess (Daimler AG, Stuttgart)
Meinhard Wittwer (Bundesfinanzhof, München)

Podiumsleitung:
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Bundesfinanzhof, München)

Im Anschluss an das 61. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Datum
07.11.2016
Ort
Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.