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Unternehmenskaufvertrag

Der Unternehmenskaufvertrag ist das zentrale rechtliche Element jeder M&A Transaktion. In ihm wird der Kaufgegenstand identifiziert (Share Deal, Asset Deal), der Kaufpreis festgelegt (insb. Kaufpreisformeln, Abrechnungsmodalitäten, Zusatzkaufpreise) und die Risiken zwischen Verkäufer und Käufer werden verteilt (z.B. durch Garantien und Freistellungen).

Die Referenten stellen zunächst anhand von Beispielen den typischen Aufbau von Share- und Asset-Deal-Verträgen vor und erläutern anschließend die einzelnen Elemente dieser Verträge. Dabei werden insbesondere Risiken bei der Formulierung von Garantiezusagen des Verkäufers aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erläuterung der Rechtsfolgen von Garantieverletzungen (z.B. Schadensumfang, De Minimis, Threshold, Cap, Verjährung) und von Gestaltungsalternativen aus Käufer- und Verkäufersicht. Dabei werden auch die unterschiedlichen Instrumente zur Besicherung von Garantie- und Freistellungsansprüchen des Käufers besprochen.

Referenten: Otto Haberstock, Dr. Frank Thiäner
Datum
07.05.2009
Uhrzeit: 17:00 - 20:00
Ort
München
Veranstalter
P+P Training GmbH