Umweltschutz durch Steuerrecht?
Der Umwelt- und Klimaschutz hat im öffentlichen Diskurs einen hohen Stellenwert in der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Internationale Vereinbarungen zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen werfen ihre Schatten auch für den nationalen Gesetzgeber voraus.
Vor diesem Hintergrund werden in der Politik unterschiedliche Wege diskutiert, um die CO2-Minderungsziele zu erreichen. Auch das Steuerrecht wird in die klimaschutzrelevanten Zielvorgaben einbezogen und kann einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Die Attraktivität umwelt- und klimaschädlichen Verhaltens kann durch abgabenrechtliche Instrumente ebenso eingeschränkt werden wie eine Förderung umwelt- und klimaschützenden Verhaltens durch steuerliche Anreize möglich ist. Dies zeigt, wie breit das Spektrum der politischen Handlungsalternativen ist, und dass es von der generellen Einführung einer CO2-Besteuerung über die steuerliche Pönalisierung bis zur Incentivierung reicht.
Mit dem sogenannten Klimapaket hat die Bundesregierung im September 2019 einen ersten Aufschlag gemacht und mögliche Maßnahmen vorgestellt. Diese und weitergehende Überlegungen hierzu müssen sich an den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben messen lassen.
Über Möglichkeiten und Grenzen der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes mithilfe des Steuerrechts sowie die europa- und verfassungsrechtlichen Herausforderungen umweltökonomischer Lenkungsabgaben wollen wir im Rahmen des 78. Steuergesprächs mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium diskutieren.