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Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater

27. Berliner Steuergespräch

Im Sommer 2006 überraschte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen die Öffentlichkeit mit seinem Gutachten, mit dem u.a. die Streichung aller gemeinnützigen Zwecke, die nicht der privaten Bereitstellung von Kollektivgütern dienen, sowie eine Einschränkung des Spendenabzugs befürwortet wurde.

Der Gesetzgeber ist diesen Vorschlägen mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ nicht gefolgt. Vielmehr verbesserte er das steuerliche Umfeld für Stifter und Spender. Die Reform ist in weiten Teilen rückwirkend zum 1. Januar 2007, im Übrigen zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Gleichwohl wird noch weiterer Reformbedarf gesehen. Zudem ist das Verhältnis des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts zu den europäischen Grundfreiheiten weiterhin ungeklärt. Auch die zum Teil erhobenen Forderungen nach Transparenz und einheitlichen Rechnungslegungsstandards im Dritten Sektor wurden nicht erfüllt. Schließlich ergeben sich zusätzliche Fragen durch das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Regime der Abgeltungsteuer.

Zunächst referieren Prof. Dr. Markus Heintzen und Dr. Steffen Neumann über aktuelle Entwicklungen und verbleibenden Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht. Podiumsteilnehmer und Gäste des Auditoriums tauschen im Anschluss erste Erfahrungen mit der neuen Rechtslage aus und erörtern die kurz- und langfristig zu erwartenden Auswirkungen auf das bürgerschaftliche Engagement.

Referenten: Prof. Dr. Markus Heintzen, Dr. Steffen Neumann
Datum
23.06.2008
Uhrzeit: 17:30 - 19:30
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.