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Sanierung, Insolvenzen und Steuern

im Rahmen des 51. BSG

Die Sanierung eines Unternehmens geht oft mit einem Forderungsverzicht der Gläubiger einher. Dieser führt im Regelfall zu einem steuerpflichtigen Sanierungsgewinn bei dem sich in der Krise oder bereits in der Insolvenz befindlichen Unternehmen. Eine gesetzliche Regelung zur Freistellung dieser Gewinne existiert mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1998 nicht mehr.

Der sog. Sanierungserlass aus dem Jahr 2003 räumt der Finanzverwaltung zur Vermeidung von erheblichen Härten daher die Möglichkeit des Erlasses oder einer Stundung der auf diese Sanierungsgewinne entfallenden Einkommen- oder Körperschaftsteuer ein. Für die im Rahmen der Gewerbesteuer hebeberechtigten Gemeinden ist der Sanierungserlass dagegen nicht bindend. Das fehlende Ineinandergreifen von Sanierungs-, Insolvenz- und Steuerrecht bereitet Unternehmen in der Krise erhebliche Probleme.

Über Schwierigkeiten und mögliche Entwicklungen hinsichtlich einer einheitlichen Behandlung der Themen Sanierung, Insolvenz und Steuern wollen wir im Rahmen des 51. Berliner Steuergesprächs mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium diskutieren.

23. Juni 2014, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Podiumsgäste:

Dr. Günter Kahlert (White & Case LLP, Hamburg)

Prof. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum)

MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin)

Gregor Kirch (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf)

Dr. Jan Roth (Rechtsanwälte Jost Roth Collegen, Frankfurt am Main)

Podiumsleitung:

Michael Wendt (Bundesfinanzhof, München)

Datum
23.06.2014
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche