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Reform der Konzernbesteuerung

im Rahmen des 32. BSG

Im deutschen Steuerrecht gibt es kein geschlossenes Konzept eines "Konzernsteuerrechts". Ein Konzern als solcher mag eine wirtschaftliche Einheit bilden. Ein Steuersubjekt ist er nicht. Stattdessen wird jede konzernangehörige, wirtschaftlich unselbständige aber rechtlich selbständige Kapitalgesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt behandelt.

In diesem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Betrachtung stehen die Regelungen zur körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft. Sie mildern die Trennung zwischen den Konzerngesellschaften ab, ohne aber für steuerliche Zwecke eine vollständige Einheit zu schaffen. Während sie etwa einerseits eine konzernweite Verlustverrechnung ermöglichen, lassen sie andererseits die steuerliche Behandlung des konzerninternen Leistungsaustausches unberührt; die Gewinnermittlung der einzelnen Konzerngesellschaften bleibt getrennt.

Mit Blick auf ausländische Gruppenbesteuerungssysteme wird das deutsche Organschaftskonzept wegen seiner strengen Voraussetzungen kritisiert, insbesondere für das Erfordernis eines zivilrechtlichen Gewinnabführungsvertrages. Aber auch die Begrenzung auf das Inland bei Organgesellschaften (Sitz und Geschäftsleitung im Inland) wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen, europarechtlich hinterfragt und ist sogar Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens. Von Seiten der Kommission wird schließlich der Entwurf für eine Richtlinie erwartet, die eine konsolidierte Besteuerung in der EU (CCCTB) vorsieht.

Im Anschluss an einen Überblick der Referenten über die Konzernbesteuerung diskutieren Podiumsteilnehmer und Gäste des Auditoriums, welche Reformmöglichkeiten zur Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse bestehen.

Im Anschluss an das 32. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Podiumsgäste:
Prof. Dr. Jürgen Lüdicke (PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg)
Dr. Ingo van Lishaut (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf)
Prof. Dr. Norbert Herzig (Universität zu Köln)
Hans-Herbert Krebühl (ExxonMobil Central Europe Holding GmbH, Hamburg)
Dr. Carl-Heinz Witt (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)

Podiumsleitung:
Gert Müller-Gatermann (Bundesministerium der Finanzen)

Referenten: Prof. Dr. Jürgen Lüdicke (PricewaterhouseCoopers AG), Dr. Ingo van Lishaut (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Prof. Dr. Norbert Herzig (Universität zu Köln), Hans-Herbert Krebühl (ExxonMobil Central Europe Holding GmbH), Dr. Carl-Heinz Witt (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg), Moderation: Gert Müller-Gatermann (Bundesministerium der Finanzen)
Datum
21.09.2009
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.