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Reform der Erbschaftsteuer

Seit dem 11. Dezember 2007 liegt der Kabinettsentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vor. Er ist Gegenstand intensiver politischer und fachlicher Diskussion.

Zur Beseitigung der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erachteten unterschiedlichen Bewertung einzelner Vermögenswerte sollen zukünftig auch Betriebsvermögen, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen einheitlich auf der Grundlage des Verkehrswertes bewertet werden.

Der Gesetzesentwurf sieht ferner insbesondere die Begünstigung der Übertragung von Betriebsvermögen vor. 85 % des Betriebsvermögens sollen erbschaftsteuerlich außer Ansatz bleiben, die übrigen 15 % sollen hingegen sofort der Steuer unterliegen. Die Begünstigung soll ausgeschlossen sein, wenn das Betriebsvermögen zu mehr als 50 % aus sog. „Verwaltungsvermögen“ besteht. Weitere Voraussetzungen der Begünstigung sollen der Erhalt einer bestimmten Lohnsumme sowie die weitgehend unveränderte Fortführung des Betriebes für die folgenden 15 Jahre sein. Geplant sind außerdem steigende Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel, aber auch eine deutliche Anhebung der Steuersätze in den Steuerklassen II und III.

Zunächst referieren Dr. Ullrich Fechner und Prof. Dr. Wilfried Schulte über die aktuellen Entwicklungen bei der Erbschaftsteuerreform. Podiumsteilnehmer und Gäste des Auditoriums erörtern im Anschluss daran deren kurz- und langfristig zu erwartende positive und negative Auswirkungen.

Referenten: Dr. Ullrich Fechner, Prof. Dr. Wilfried Schulte
Datum
03.03.2008
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.