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Neuordnung der Grundsteuer

im Rahmen des 41. Berliner Steuergespräch

Im System des Gemeindesteuerrechts stellt die hebesatzbewehrte Grundsteuer eine stabile und bedeutende Einnahmequelle der Kommunen dar. Sie ist nach der Gewerbesteuer und dem jeweiligen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer deren drittergiebigste Einnahmequelle. Ihr weitgehend stetiges Aufkommen betrug nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2010 ca. 11 Mrd. Euro.

Die Grundsteuer unterliegt jedoch seit Jahren verfassungsrechtlichen Bedenken. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die Grundsteuer derzeit immer noch auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern erhoben wird. Diese Art der Einheitsbewertung kann den heutigen Wertverhältnissen von Grundvermögen nicht mehr gerecht werden. Außerdem führen das Nebeneinander von Bemessungsgrundlagen und die über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Bewertung des Grundvermögens zu erheblichen, gleichheitswidrigen Wertverzerrungen. Jüngst hat auch der Bundesfinanzhof diese verfassungsrechtlichen Zweifel in seinem Urteil vom 30.06.2010 (II R 60/08, BStBl. II 2010, 897) bestätigt und weist darauf hin, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer zumindest für die Zeit nach dem Stichtag 01.01.2007 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar sei.

Eine Reform der Grundsteuer ist demnach dringend erforderlich. Auch wenn auf politischer Ebene durch zahlreiche Arbeitsgruppen der Länder bereits konkrete Modelle für eine künftige Ausgestaltung erarbeitet worden sind, ist ein breiter Konsens für die Neuordnung bislang nicht gefunden. Vor diesem Hintergrund diskutieren wir beim 41. Berliner Steuergespräch gemeinsam mit Referenten, Podiumsgästen und Auditorium über Anforderungen, Ziele und den Stand der Diskussionen im Hinblick auf eine Neuordnung der Grundsteuer.
 

14. November 2011, 17:30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin


Podiumsgäste:  
Dr. Armin Pahlke (Richter am Bundesfinanzhof, München)
Dr. Ingo van Lishaut (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf)
Prof. Dr. Gerard Meussen (Universität Nijmegen)
Dr. Thomas Schäfer (Minister der Finanzen des Landes Hessen, Wiesbaden)
Prof. Dr. Christoph Spengel (Universität Mannheim)

Podiumsleitung:
Prof. Dr. Claus Lambrecht (Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Cottbus)

Im Anschluss an das 41. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Referenten: Podiumsgäste: Dr. Armin Pahlke (Bundesfinanzhof), Dr. Ingo van Lishaut (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Prof. Dr. Gerard Meussen (Universität Nijmegen), Dr. Thomas Schäfer (Minister der Finanzen des Landes Hessen), Prof. Dr. Christoph Spengel (Universität Mannheim), Moderation: Prof. Dr. Claus Lambrecht (Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg)
Datum
14.11.2011
Uhrzeit: 17:30 - 19:30
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.