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Kommunale Steuerfinanzierung

im Rahmen des 36. Berliner Steuergespräch

Seit Jahrzehnten beschäftigt das Thema einer auskömmlichen Finanzierung der Gemeinden Politik und Steuerwissenschaft gleichermaßen. Allerdings hat sich durch die Finanzkrise sowie die aktuelle Wirtschaftskrise die finanzielle Lage der Gemeinden zum Teil dramatisch verschlechtert. Der zunehmende politische Handlungsbedarf legt eine erneute Auseinandersetzung mit den steuerlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzausstattung nahe.

Dabei kann die Diskussion einerseits auf die bekannten Vorschläge (Ausbau der derzeitigen Gewerbesteuer mit einer Modifikation u.a. der Hinzurechnungsregelungen, Ersetzen dieser Steuer durch eine kommunale Gemeindewirtschaftssteuer, durch kommunale Zuschläge zur Körperschaft- und Einkommensteuer oder etwa durch einen erhöhten Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer) zurückgreifen. Andererseits hat sich in den letzten Jahren der allgemeine Rahmen der Unternehmensbesteuerung dramatisch verändert: zumeist führt die Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu einer weitgehenden Entlastung der Einzelunternehmen und Personengesellschaften von der Gewerbesteuer. Nachdem der Gesetzgeber den Steuersatz für Körperschaften auf 15 v.H. gesenkt hat, stellt die Gewerbesteuer regelmäßig eine Belastung in vergleichbarer Höhe dar.

Angemessene Steuerfinanzierung der Gemeinden, die vorrangig die Gewerbesteuer und die Grundsteuer umfasst, hat zunächst die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das in Art. 28 Abs. 2 Satz 3 und 106 GG verankerte Recht auf eigenverantwortliche Haushaltsbewirtschaftung, zu beachten. Die Diskussion muss die strukturellen Schwierigkeiten einer mit eigenem Hebesatzrecht ausgestatteten Steuerquelle, die an unternehmerische Erträge anknüpft, erfassen (Umlandproblematik, hohe Konjunkturanfälligkeit). Zudem sollte das steuerliche Finanzierungssystem Anreize für die Gemeinden bieten, sich nach wie vor selbst um die Ansiedlung von Investoren zu bemühen. Schließlich verlangt jede weitergehende Systemänderung, gerade auch in der Umstellungsphase, die berechtigten finanziellen Belange der Gemeinden im Auge zu behalten.

Vor diesem Hintergrund diskutieren wir gemeinsam mit Referenten, Podiumsgästen und dem Auditorium steuerpolitische Perspektiven einer Reform der kommunalen Finanzausstattung.

Im Anschluss an das 36. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Podiumsgäste:
Prof. Dr. Paul Kirchhof (Universität Heidelberg)
Prof. Dr. Andreas Oestreicher (Georg-August-Universität Göttingen)
Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag, Berlin)
Georg Fahrenschon (Staatsminister der Finanzen des Freistaats Bayern)
Bernd Jonas (ThyssenKrupp AG, Düsseldorf)

Podiumsleitung:
Prof. Dr. Claus Lambrecht, LL.M. (Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Cottbus)

Referenten: Prof. Dr. Paul Kirchhof (Universität Heidelberg), Prof. Dr. Andreas Oestreicher (Georg-August-Universität Göttingen), Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Georg Fahrenschon (Staatsminister der Finanzen des Freistaats Bayern), Bernd Jonas (ThyssenKrupp AG), Moderation: Prof. Dr. Claus Lambrecht (Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg)
Datum
27.09.2010
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.