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Gemeinnützigkeit

im Rahmen des 60. BSG

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird inzwischen mit einer gewissen Regelmäßigkeit durch den Gesetzgeber reformiert. Die letzte Reform erfolgte 2013 durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf für gesetzliche Änderungen. Insbesondere bestehen ungeklärte Fragen zu den Voraussetzungen für Zweckbetriebe, zur Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, beispielsweise bei Social Businesses, zur Zulässigkeit von Konzernstrukturen gemeinnütziger Einrichtungen sowie bei Spenden und Zuwendungen von Unternehmen.

Ein großes Problem in der Praxis stellen zudem grenzüberschreitende Spenden und Mittelverwendungen von gemeinnützigen Organisationen im Ausland dar. Zwar hat der Gesetzgeber inzwischen Regelungen, wie den sog. strukturellen Inlandsbezug, eingeführt, doch erweisen sich hier die Voraussetzungen für ausländische Organisationen als kaum erfüllbar. Schließlich hat insbesondere der Fall Attac die Frage aufgeworfen, wie politisch eigentlich gemeinnützige Organisationen sein dürfen.

Im Rahmen des 60. Berliner Steuergesprächs wollen wir daher mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium über die aktuellen Entwicklungen und Reformvorschläge im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts diskutieren.

12. September 2016, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Podiumsgäste:

Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)
Dr. Rolf Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen, Berlin)
Dr. Markus Märtens (Bundesfinanzhof, München)
Felix Oldenburg (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin)

Podiumsleitung:
Dr. Andreas Richter (P+P Pöllath + Partners, Berlin)

Im Anschluss an das 60. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Referenten: Dr. Andreas Richter
Datum
12.09.2016
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.