Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?
Die Bandbreite der Sanktionen steuerlichen Fehlverhaltens ist groß. Sie reicht von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wie repressiv wirkenden Zuschlägen über Zwangsgelder als Beugemittel bis zu Geldbußen und Haftstrafen im Steuerordnungswidrigkeiten- bzw. Steuerstrafverfahren. In Zeiten, in denen das materielle Steuerrecht stetig umfangreicher und komplexer wird, werden steuerliche Pflichtverletzungen wahrscheinlicher. Es entsteht der Eindruck eines zu leicht zu erhebenden Strafbarkeitsvorwurfs, sodass das Verfolgungs-, Strafbarkeits- und Ahndungsrisiko kaum kalkulierbar erscheint. Um dieser Entwicklung zu begegnen, sind auf Seiten der Unternehmen gerade bei internationalen Strukturen hohe Anforderungen an die Compliance zu erfüllen.
Neben Sanktionen können schon Betriebsprüfungen für Unternehmen und Verantwortliche einschneidend sein und das laufende Geschäft stark beeinträchtigen. Sie können nicht nur Jahre andauern, sondern auch einen schwer behebbaren Reputationsschaden verursachen, steht etwa der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum.
Im Rahmen des 89. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Verwaltungssanktionen im Steuerrecht diskutieren.
Podium
- Prof. Dr. Marcel Krumm | Universität Münster
- Dr. Peter Talaska | Streck Mack Schwedhelm
- Dr. Sabine Grommes | AG München
- Dr. Ulf Freytag | Fresenius SE & Co KGaA
- OStA Dr. Jost Schützeberg | Generalstaatsanwaltschaft Köln
- Tobias Teutemacher | Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster
Gesprächsleitung
- Dr. Hans-Josef Thesling | Präsident des Bundesfinanzhofs