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Europäisches Beihilferecht und Deutsches Steuerrecht

im Rahmen des 52. BSG

Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbietet den EU-Mitgliedern staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen für bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige. Neben den klassischen Geld- oder Sachzuwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Maßnahmen darunter fallen, die Unternehmen einen Steuervorteil verschaffen (vgl. z. B. EuGH, Urteil v. 15.11.2011, C-106/09 P und 107/09 P, Slg. 2011 I-11113). So ordnete die Europäische Kommission im Januar 2011 beispielsweise die Sanierungsklausel bei der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG als rechtswidrige staatliche Beihilfe ein und forderte die Bundesrepublik Deutschland auf, alle aufgrund der Sanierungsklausel entgangenen Steuereinnahmen von den begünstigten Unternehmen zurückzufordern.

In der Rechtssache Presidente del Consiglio dei Ministri gegen Regione Sardegna (C-169/08) urteilte der EuGH zudem, dass eine Steuervorschrift eines Mitgliedstaates sowohl gegen das Beihilfeverbot als auch gegen die europäischen Grundfreiheiten verstoßen kann. Welche rechtlichen Konsequenzen aus einem solchen Verstoß gegen Beihilferecht und Grundfreiheiten zu ziehen sind, ist noch weitgehend unklar.

Über das Spannungsverhältnis zwischen europäischen Beihilferecht und deutschem Steuerrecht wollen wir im Rahmen des 52. Berliner Steuergesprächs mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium diskutieren.

29. September 2014, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Podiumsgäste:
Dr. Max Lienemeyer (Europäische Kommission, Generaldirektion für Wettbewerb, Brüssel)
Prof. Dr. Andreas Musil (Universität Potsdam)
Dr. Christian Dorenkamp (Deutsche Telekom AG, Bonn)
Thomas Henze (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin)
Dr. Franz Philipp Sutter (Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Wien)

Podiumsleitung:
Prof. Dr. Roman Seer
(Ruhr-Universität Bochum)

Referenten: Dr. Max Lienemeyer (Europäische Kommission, Generaldirektion für Wettbewerb, Brüssel) Prof. Dr. Andreas Musil (Universität Potsdam), Dr. Christian Dorenkamp (Deutsche Telekom AG, Bonn), Thomas Henze (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin), Dr. Franz Philipp Sutter (Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Wien), Prof. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum)
Datum
29.09.2014
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche