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Einschränkungen der Verlustrechnung

im Rahmen des 39. Berliner Steuergespräch

Der Staat besteuert Gewinne als Ausdruck der Leistungsfähigkeit und muss deshalb folgerichtig  Verluste als Minderungen der Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Die steuerwirksame Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften ist Ausdruck des objektiven Nettoprinzips, ist aber zugleich ein wirksames Gestaltungsmittel zur Minderung der Steuerlast. Seit Mitte der 90er Jahre hat der deutsche Steuergesetzgeber, geleitet von der Absicht, missbräuchliche Verlustnutzungsmodelle zu beschränken und Maßnahmen zur Gegenfinanzierung von Steuersenkungen bereitzustellen, nach und nach das traditionelle System der Verlustverrechnung zugunsten von Verrechnungsbeschränkungen abgebaut.

Das deutsche Steuerrecht ist von zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen durchsetzt. Man findet einschlägige Normen nicht nur im Einkommen-, Köperschaft- und Gewerbesteuergesetz, sondern darüber hinaus auch im Außen-, Investment- und Umwandlungssteuergesetz und in den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die damit inzwischen erreichte hohe Regelungsdichte und Komplexität der einzelnen hierzu normierten bzw. angepassten Vorschriften erschweren eine sichere Rechtsanwendung. Angesichts der steuersystematischen Schwächen und inneren Widersprüche zahlreicher Verlustverrechnungsbeschränkungen erscheint eine Neuordnung der steuerlichen Verlustverrechnung in Deutschland dringend geboten. Dabei sollte sich der Gesetzgeber stärker als bislang von steuersystematischen und verfassungsrechtli-chen Vorgaben leiten lassen.

Vor diesem Hintergrund diskutieren wir beim 39. Berliner Steuergespräch gemeinsam mit Referenten, Podiumsgästen und Auditorium über derzeitigen Stand und künftige Entwicklung der Verlustverrechnung in Deutschland.

20. Juni 2011, 17:30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Im Anschluss an das 39. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Podiumsgäste:
Dr. Christian Dorenkamp, LL.M. (Deutsche Telekom AG, Bonn)
Peter Rennings (Bundesministerium der Finanzen, Berlin)
Prof. Dr. Marc Desens (Universität Leipzig)
Prof. Dr. Wolfgang Kessler (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
Prof. Dr. Franz Wassermeyer (Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D., Bonn)

Podiumsleitung:
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Richter des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe)
 

Referenten: Prof. Dr. Marc Desens (Universität Leipzig), Dr. Christian Dorenkamp (Deutsche Telekom AG), Prof. Dr. Wolfgang Kessler (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Peter Rennings (Bundesministerium der Finanzen), Prof. Dr. Franz Wassermeyer (ehem. Bundesfinanzhof), Moderation: Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Bundesverfassungsgericht)
Datum
20.06.2011
Uhrzeit: 17:30 - 19:30
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.