Die Umsetzung der GloBE-Richtlinie
Nachdem die OECD am 20.12.2021 die „Global Anti-Base Erosion Rules“ (GloBE rules) veröffentlichte, ging es schnell. Bereits zwei Tage später legte die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienentwurf (GloBE-Richtlinie) vor, mit dessen Hilfe eine globale Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll.
Die angestrebte Mindestbesteuerung betrifft Konzerne mit einem Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. und soll eine Steuerlast dieser Konzerne und deren Tochtergesellschaften von 15% gewährleisten. Dazu stehen den Mitgliedstaaten zwei Instrumente zur Verfügung. Nach der „Income Inclusion Rule“ (IIR) wird einer Muttergesellschaft eine Ergänzungssteuer auferlegt, soweit die Einkünfte ihrer Tochtergesellschaften oder der Muttergesellschaft selbst mit weniger als 15% besteuert werden. Als subsidiärer Auffangmechanismus dient die „Undertaxed Payments Rule“ (UTPR). Danach sind die Tochtergesellschaften Subjekte der Ergänzungssteuer, welche nach einem Schlüssel unter den zugriffsberechtigten Mitgliedstaaten aufgeteilt wird.
Die bis zum 01.01.2023 beabsichtigte Umsetzung wirft in ihrer Regelungsdichte einige steuerrechtliche, rechtssystematische und praxisrelevante Fragen auf.
Im Rahmen des 84. Berliner Steuergesprächs haben wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung der GloBE-Richtlinie diskutiert.
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