Die Reform der Besteuerung der Personengesellschaften
Viele international tätige Familienunternehmen bestehen in der Rechtsform einer Personengesellschaft. Aktuell können Unternehmensgewinne von Personengesellschaften wegen des Transparenzprinzips einer Einkommensbesteuerung von bis zu 45% unterliegen. Daher steht es – unter dem Gesichtspunkt der Belastungsneutralität bei den Unternehmenssteuern – seit Langem zur Diskussion, Unterschiede in der ertragsteuerlichen Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften zu reduzieren.
Am 25. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Damit wird das „Optionsmodell“ – mit der Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften – eingeführt. Sollte eine Gesellschaft die Option ausüben, findet ein fiktiver Formwechsel statt und ihre Einkünfte werden ab dem folgenden Wirtschaftsjahr auf Ebene der Gesellschaft versteuert.
Die Gesetzesänderung bringt für die Praxis fachliche und organisatorische Anwendungsfragen mit sich und reicht in ihrer Wirkung über das Ertragsteuerrecht hinaus.
Im Rahmen des 80. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über die steuerlichen Auswirkungen des KöMoG für Personengesellschaften und die damit verbundenen Herausforderungen und Perspektiven diskutieren