Die Besteuerung der Digitalwirtschaft – Neuordnung der Zuweisung von Besteuerungsrechten
Die Frage nach der Notwendigkeit einer Reform der Besteuerung von Unternehmen der Digitalwirtschaft rückt vor dem Hintergrund der rasch zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche zunehmend in den Mittelpunkt des politischen und öffentlichen Diskurses.
Unternehmen können heute ihre Produkte und Dienstleistungen unter Nutzung von Immaterialgütern, Daten und Plattformen weltweit über das Internet anbieten, ohne eine physische Präsenz an einem bestimmten Standort zu benötigen. Die physische Präsenz ist aber der klassische Anknüpfungspunkt für die Zuweisung von Besteuerungsrechten zwischen den Staaten. Nachdem die EU-Mitgliedstaaten sich im März 2019 nicht auf die Einführung einer Digitalsteuer einigen konnten, gibt es nun – angeregt durch die G20-Staaten und die OECD – auf internationaler Ebene Bestrebungen, ein zeitgemäßes Besteuerungskonzept zu entwickeln. Vor allem große Internetkonzerne sollen dort besteuert werden, wo sie durch die Vermarktung von (Nutzer-)Daten hohe Profite erwirtschaften. Die OECD plant, Ende 2020 in ihrem Bericht zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft – den (finalisierten) „Zwei-Säulen-Ansatz“ – vorzustellen, auf dessen Grundlage die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten neu aufgeteilt würden.
Das 76. Berliner Steuergespräch bietet Referenten und Teilnehmenden eine Plattform, um die aktuellen Entwicklungen zu reflektieren und die Reformansätze zu diskutieren.
Gäste:
- Prof. Dr. Joachim Englisch (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)
- Dr. Nadia Altenburg (Flick Gocke Schaumburg, Hamburg)
- Sylvia Heckmeier (Merck KGaA, Darmstadt)
- Dr. Monika Wünnemann (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin)
Gesprächsleitung:
- Dr. Rolf Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen, Berlin)