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Dauerbaustelle Grunderwerbsteuer: Aktuelle Gesetzesvorhaben

88. Berliner Steuergespräch

Sowohl aus wissenschaftlicher als auch rechtspraktischer Perspektive ist die Grunderwerbsteuer in erheblichem Maße änderungsbedürftig. Zum einen ist es der Reform zum 1. Juli 2021, die im Wesentlichen die sogenannten Share Deals zum Gegenstand hatte, weder gelungen, praxistaugliche Regelungen zu schaffen, noch Gestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer vollständig zu verhindern. Trotz vielzähliger Erlasse der Finanzverwaltung und höchstrichterlicher Rechtsprechung existiert nach wie vor Rechtsunsicherheit. Zum anderen besteht aufgrund der zivilrechtlichen Abschaffung der Gesamthand mit Wirkung zum 1. Januar 2024 durch das MoPeG Handlungsbedarf. Bis dahin ist insbesondere im Hinblick auf die Tatbestände der §§ 5, 6 GrEStG, welche auf dem Gesamthandsprinzip basieren, eine gesetzgeberische Lösung zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund entwickelte der Arbeitskreis Grunderwerbsteuer ein umfassendes Grunderwerbsteuer-Modernisierungsmodell mit dem Ziel, die Schieflagen im geltenden Recht zu beseitigen und die Besteuerung von Share Deals durch die Grunderwerbsteuer einer systematischen Lösung zuzuführen.

Im Rahmen des 88. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese Herausforderungen der Grunderwerbsteuer de lege lata sowie de lege ferenda diskutieren.

Referenten:

  • Prof. Dr. Marc Desens | Universität Leipzig
  • Dr. Stefan Behrens | Clifford Chance

Podium:

  • Prof. Dr. Matthias Loose | Bundesfinanzhof
  • Gerda Hofmann | Bundesministerium der Finanzen
  • Carina Berberich | IntReal

Gesprächsleitung:

  • Prof. Dr. Johanna Hey | Universität zu Köln
Datum
18.09.2023
Uhrzeit: 17:30-19:30
Ort
Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.
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