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Blockchain-basierte Zahlungsmittel im Ertragsteuerrecht

82. Berliner Steuergespräch

Die Blockchain-Technologie ist eine der wichtigsten Innovationen zur Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit den zahlreichen Vorteilen (Fälschungssicherheit, Zuverlässigkeit und Dezentralität) und vielfältigen Einsatzgebieten dieses Verfahrens gehen auch neue rechtliche Fragestellungen einher. Digitale „Währungen“ wie Bitcoin beruhen auf der Blockchain, woraus steuerliche Implikationen folgen.

Der EuGH hat 2015 klargestellt, dass Digitalwährungen umsatzsteuerlich mit herkömmlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt sind. Die ertragsteuerliche Klassifizierung hingegen gestaltet sich als komplexe Aufgabe. In der Wissenschaft und Finanzverwaltung werden dazu verschiedene Ansichten vertreten. Die Einordnung als Zahlungsmittel im konventionellen Sinne oder als geldnahes Wirtschaftsgut wird überwiegend abgelehnt. Während nach der BaFin virtuelle Währungen als Rechnungseinheit gelten, sehen das BMF und mehrere Literaturstimmen diese als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG an, wenn sie Teil des Privatvermögens sind. Wenn die digitalen Zahlungsmittel zum Betriebsvermögen gehören, sollen allgemeine Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze gelten.

Obwohl der Start der Bitcoin-Blockchain bereits über 13 Jahre zurückliegt und die Marktkapitalisierung des Bitcoin über 600 Mrd. Euro liegt (nebst hunderten weiteren Kryptotoken), liegt nach wie vor noch keine umfassende Stellungnahme der deutschen Finanzverwaltung zu diesem Bereich der Digitalwirtschaft vor. Der Entwurf eines BMF-Schreibens aus Juni 2021 wurde bislang nicht finalisiert und lässt auch inhaltlich in der Praxis noch Fragen offen.

Steuerpflichtige stehen nicht selten vor der Herausforderung, überhaupt einen Steuerberater zu finden, der es übernimmt ihre Einkünfte aus Geschäften mit Kryptotoken einer steuerlichen Bewertung zu unterziehen und für die Steuererklärung aufzubereiten. Wenn es dann gelingt, die Einkünfte dem Finanzamt offenzulegen, sieht sich der Steuerpflichtige gelegentlich der weiteren Hürde ausgesetzt, die Veranlagungsstelle oder den Betriebsprüfer in diese neue Welt einzuführen. Beraterschaft und Finanzverwaltung tragen auf dieser Weise oft nicht dazu bei, diese neue Technologie rechtssicher in das Steuerwesen zu integrieren.

Gäste:

  • Prof. Dr. Heribert Anzinger (Universität Ulm)
  • Mag. Georg Brameshuber (Universität Wien)
  • RDin Ulrike Sander (Bundesministerium der Finanzen, Berlin)
  • Dr. Helder Schnittker (YPOG, Berlin)
  • Dr. David Hötzel (POELLATH, Berlin)

Gesprächsleitung:

  • Dr. Andreas Richter (POELLATH, Berlin)
Datum
02.05.2022
Uhrzeit: 17:30-19:30
Ort
Online-Seminar
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.
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