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Besteuerung der Personengesellschaften – unpraktikabel und realitätsfremd?

im Rahmen des 35. BSG

Die Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland ist zwar von dem Grundsatz der Transparenz geprägt, teilweise wird aber auch an die Personengesellschaft selbst als partielles Steuerrechtsubjekt angeknüpft. Daraus ergibt sich ein komplexes System, das auf Personenzusammenschlüsse völlig unterschiedlicher Größe und Wirtschaftskraft anzuwenden ist - von der Zwei-Personen-Sozietät bis zum international agierenden Unternehmen mit mehreren hundert Gesellschaftern, vom geschlossenen Fonds bis zur Industrie-Holding.

Weitere Komplizierungen brachte die Unternehmensteuerreform 2008, durch die für Personenunternehmer als Ausgleich für die Tarifsenkung bei der Körperschaftsteuer ein besonderer Steuersatz für thesaurierte Gewinne (§ 34a EStG) geschaffen wurde. Mittlerweile konnte die Praxis erste Erfahrungen mit dieser Thesaurierungsbegünstigung sammeln - nach Meldungen der Tagespresse anscheinend mit wenig erfreulichem Ergebnis.

Ohnehin war die Unternehmensteuerreform eine "Schönwetter-Reform". Nur bei hohen Gewinnen und langfristiger Thesaurierung erscheint die Tarifbegünstigung interessant. In Verlustjahren kann sich die Nachversteuerung wegen Überentnahmen sogar krisenverschärfend auswirken. Auch gibt der Gesetzgeber in Verlustsituationen keine Anreize zur Verstärkung des Eigenkapitals. Wenn Verluste trotz wirtschaftlicher Belastung vom Kommanditisten nicht genutzt werden können, wie es der 2009 geschaffene § 15a Abs. 1a EStG vorsieht, wird eher das Gegenteil bewirkt. Hinzu kommt: Die Anwendung der Zinsschranke bei größeren, meist konzerngebundenen Personengesellschaften schafft neue Komplexität und gesellschaftsvertraglichen Regelungsbedarf. Die Verlustregelung des § 8c KStG greift zusätzlich bei einer Kapitalgesellschaft nachgeordneten Personengesellschaften ein, was weitere Verwerfungen in Krisenzeiten auslöst.

Es ist also Zeit für eine Standortbestimmung der Personengesellschaftsbesteuerung. Referenten und Podiumsteilnehmer werden Mängel im System und bei der praktischen Umsetzung aufzeigen, aber auch Verbesserungsvorschläge machen und diese mit dem Auditorium diskutieren.

Im Anschluss an das 35. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Podiumsgäste:
Hermann Brandenberg (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf)
Prof. Dr. Joachim Hennrichs (Universität zu Köln)
Dr. Ullrich Fechner (Profunda Verwaltungs-GmbH, Ingelheim am Rhein)
Prof. Dr. Ulrich Prinz (Flick Gocke Schaumburg, Bonn)
Prof. Dr. Michael Schmitt (Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart)

Podiumsleitung:
Michael Wendt (Richter am Bundesfinanzhof, München) 14. Juni 2010, 17:30 Uhr

Referenten: Hermann Brandenberg (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Prof. Dr. Joachim Hennrichs (Universität zu Köln), Dr. Ullrich Fechner (Profunda Verwaltungs-GmbH), Prof. Dr. Ulrich Prinz (Flick Gocke Schaumburg), Prof. Dr. Michael Schmitt (Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg), Moderation: Michael Wendt (Richter am Bundesfinanzhof)
Datum
14.06.2010
Ort
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.