Aktuelle Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer
In Deutschland werden Einkünfte aus Kapitalvermögen im Regelfall mit einem festen Steuersatz von 25 % versteuert. Zwar ist unter bestimmten Voraussetzungen die ausländische Quellensteuer anrechenbar und im Ausland ansässige Empfänger können im schriftlichen Antragsverfahren durch die Freistellung vom Steuerabzug oder die Erstattung entlastet werden. In der Praxis ergibt sich dabei aber eine große Hürde hinsichtlich der Bearbeitungsdauer solcher Anträge. Gesetzlich vorgesehen sind 90 Tage. Eine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU bei der Bundesregierung hat kürzlich ergeben, dass in der Realität Freistellungsverfahren aktuell 480 Tage und Erstattungsanträge 615 Tage dauern. Diese Missstände führt das BZSt auf erheblich gestiegene Antragseingänge in den vergangenen Jahren zurück. Ebenfalls ursächlich dürfte die begriffliche Unschärfe in den einschlägigen Gesetzen sein, wodurch fast ausschließlich Einzelfallentscheidungen ergehen. Die langen Bearbeitungszeiten überraschen ausländische Investoren. Abhilfe schaffen könnte die neue FASTER-Richtlinie der EU, über die der Rat der Europäischen Union am 14. Mai 2024 eine Einigung erzielt hat und die auf die sicherere und effizientere Abwicklung von Verfahren zur Quellensteuerentlastung abzielt.
Im Rahmen des 92. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über die Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer diskutieren, insbesondere in Hinblick auf die neue FASTER-Richtlinie und ihre Umsetzung.
Spandauer Straße 1
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