Aktuelle Probleme des Vertrauensschutzes im Steuerrecht, insbesondere gegenüber Rechtsprechungsänderungen
BFH-Entscheidungen und Verwaltungsvorschriften sind neben dem Gesetz zentrale Orientierungspunkte der Steuerrechtsanwendung und Steuerrechtsgestaltung. Doch wie viel Verlässlichkeit bieten Verwaltungsvorschriften (Richtlinien, Anwendungserlasse, BMF-Schreiben) und (höchstrichterliche) Judikatur? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn die Finanzverwaltung das Gesetz zunächst zugunsten des Steuerpflichtigen auslegt oder sogar „repariert“, diese Auffassung aber später aufgibt, etwa weil der BFH zwischenzeitlich anders entschieden hat. In ähnlicher Weise suchen Steuerpflichtige Rat, wie mit in der Vergangenheit im Vertrauen auf eine günstige Rechtsprechungspraxis verwirklichten Sachverhalten zu verfahren ist, wenn sich die Rechtsprechung zu ihren Ungunsten ändert. Schließlich untergräbt der Gesetzgeber mit echt und unecht rückwirkenden Nichtanwendungsgesetzen das Vertrauen in die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Diesen Fragen möchten wir im Rahmen des 90. Berliner Steuergesprächs ebenso nachgehen wie den Möglichkeiten besserer Absicherung gegen Änderungen der Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis.
REFERENTIN:
- Prof. Dr. Johanna Hey | Universität zu Köln
PODIUM:
- Prof. Dr. Pascal Hinny | Lenz & Staehelin
- Prof. Dr. Peter M. Huber | Ludwig-Maximilians-Universität München
- Dr. Sabine Haunhorst | Bundesfinanzhof
- Dr. Dirk Pohl | McDermott Will & Emery LLP
- Dr. Michael Myßen | Bundesministerium der Finanzen
GESPRÄCHSLEITUNG:
- Prof. Dr. Thomas Stapperfend | Finanzgericht Berlin-Brandenburg