Die Reform der Grundsteuer
Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Derzeit ringen Bund und Länder noch unter wachsendem Zeitdruck um ein konsensfähiges Reformkonzept, da nach dem Ablauf der Neuregelungsfrist die Erhebung der Grundsteuer vollständig entfiele. Ein erhebliches Defizit in den Haushalten der Kommunen wäre die Folge.
Ein weiterer Grund zur Eile ist die bis zum 31. Dezember 2024 gesetzte Umsetzungsfrist. Mit der Umsetzung einer neuen Berechnungsmethode, ob Verkehrswert-, Flächen- oder Kostenwertmodell, ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden. Sämtliche Grundstücke müssten neu bewertet werden, der Zeit- und Kostenaufwand hierfür ist je nach Reformmodell enorm. Fraglich ist derzeit außerdem noch, ob die diskutierten Reformmodelle in der Lage sein werden, die Gesamthöhe der Steuerbelastung auf dem jetzigen Stand zu belassen.
Über die Zukunft der Grundsteuer, die Vor- und Nachteile der diskutierten Reformmodelle und die Gründe für die Schwierigkeiten bei einer fristgerechten Konsensfindung wollen wir im Rahmen des 72. Steuergesprächs mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium diskutieren.
16. September 2019, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Podiumsgäste:
MinDir Volker Freund (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, München)
Prof. Dr. Roman Seer (Universität Bochum)
Verena Göppert (Deutscher Städtetag, Berlin)
Dr. Stefan Breinersdorfer (Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Mainz)
Prof. Dr. Wolfram Scheffler (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Andreas Schmitt (BASF SE, Ludwigshafen)
Podiumsleiterin:
Dr. Monika Wünnemann (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
Breite Straße 29
10178 Berlin