Die Datenschutz-Grundverordnung im Steuerrecht
Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) löst die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ab und beansprucht als europäische Verordnung unmittelbare Geltung in den Mitgliedsstaaten. Daher war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, auch das nationale Steuerverfahrensrecht an die neuen Regelungen anzupassen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 wurde daher die Abgabenordnung entsprechend ergänzt. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Finanzbehörden in §§ 29b, c und § 31c AO, die sog. Betroffenenrechte in §§ 32a bis 32f AO und die Datenschutzaufsicht bzw. den gerichtlichen Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in §§ 32g bis 32j AO.
Die Datenschutz-Grundverordnung wirkt sich nicht nur im Besteuerungsverfahren aus, sondern bindet auch die steuerberatenden Berufe, wenn sie personenbezogene Daten ihrer Mandanten verarbeiten. Daneben können insbesondere die nunmehr verbindlich vorgegebenen Informations- und Auskunftsrechte der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung für die Beratung an Bedeutung gewinnen.
Das 69. Berliner Steuergesprächs wollen wir daher zum Anlass nehmen, um mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das Steuerrecht und die Rechtspraxis zu diskutieren.
19. November 2018, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Podiumsgäste:
Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel (Karl-Franzens-Universität Graz)
Dr. Michael Myßen (Bundesministerium der Finanzen, Berlin)
Dr. Cornelia Grundmann (Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bonn)
Roland Kleemann (Präsident der Steuerberaterkammer Berlin)
Dr. Afra Waterkamp (Präsidentin des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau)
Podiumsleitung:
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs, München)
Im Anschluss an das 69. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.